Breslauer Straße 13, 79341 Kenzingen

Schulleben

BILDUNG | VIELFALT | TRADITION

An unserer Schule begegnen sich Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft.
Nur wer sich in der Schule wohlfühlt, kann auch gut lernen und lehren, seine Fähigkeiten entdecken und seine Persönlichkeit entfalten.

Deshalb verpflichten wir uns zu folgenden Regeln:

1. Wir begegnen einander mit Respekt, Höflichkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Wir tragen alle gemeinsam Verantwortung für ein angenehmes Schulklima.
Verletzende Äußerungen, Beleidigungen oder körperliche Gewalt sind für uns keine angemessenen Mittel, um Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte zu lösen. Wir akzeptieren weder Ausgrenzung noch Bloßstellung Einzelner.
Vielmehr bemühen wir uns darum, gemeinsam Lösungen zu finden, aufeinander zu achten und einander zu helfen.
Unser Verhalten zielt auf gegenseitige Wertschätzung.
Wir achten auf angemessene Kleidung.
Wir gehen mit eigenem und fremdem Eigentum sorgfältig um.

2. Wir helfen einander im Lehr- und Lernprozess.

Wir sind arbeits- und lernbereit und leisten einen aktiven Beitrag zu einem störungsfreien und intensiven Unterricht. Wir bemühen uns um einen Unterricht, der nachhaltige Lernerfolge ermöglicht.

3. Wir achten auf den Schutz der Gesundheit und der Umwelt.

In unserer Schule und auf dem gesamten Schulgelände verzichten wir auf das Rauchen (Zigaretten, Drogen, E-Shishas etc.) und den Alkoholkonsum.
Unsere Schule ist kein Ort für persönliche Freizeitelektronik. Die direkte Kommunikation steht bei uns im Vordergrund.
Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände werden elektronische Kleingeräte (Smartphone, MP3-Player, Kamera) grundsätzlich nicht genutzt, es sei denn, sie werden von einer Lehrkraft für Unterrichtszwecke zugelassen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Pausenhof in der Mittagspause. Den Kursstufenschülerinnen und Kursstufenschülern steht ein Raum zur Verfügung, in dem die elektronischen Kleingeräte zu Recherchen genutzt werden können.
Dringende Telefonate können über das Sekretariat erledigt werden.
Wir vermeiden Abfall.
Im gesamten Schulbereich gehen wir mit unserer Umwelt verantwortungsbewusst um und schonen Ressourcen, wie Energie und Wasser. Wir schalten beim Verlassen eines Raumes das Licht aus und schließen die Fenster.

Ablauf des Schultages

Vor Unterrichtsbeginn

Fahrräder und Motorräder werden nur auf den dafür vorgesehenen Flächen platzsparend abgestellt.
Vor 7:40 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Schulgebäude oder im Aufenthaltsraum auf. Um 7:40 Uhr dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude betreten. 7:50 Uhr beginnt pünktlich der Unterricht.

In den großen Pausen

Alle Schülerinnen und Schüler verlassen das Klassenzimmer. Sie halten sich bis fünf Minuten vor Pausenende auf dem Schulhof, im Atrium oder in der Eingangshalle auf.
Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer schließen zu Beginn der großen Pausen das Klassenzimmer/ den Fachraum ab.
Die notwendigen Gänge zum Sekretariat, zum Lehrerzimmer und zur Bibliothek sind nur in der 2. Großen Pause möglich.
Nur Oberstufenschüler (ab Klasse 10) dürfen während der Pausen das Schulgelände verlassen.

Während des Unterrichts

Ist ein Lehrer oder eine Lehrerin fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so ist von einem der Klassenordner oder Klassensprecher die Schulleitung zu verständigen.
Die Türen der Klassenzimmer sind offen zu halten, solange sich keine Lehrkraft darin befindet.
Essen und Trinken findet grundsätzlich während der Pausen statt.
Wir verzichten auf Kaugummikauen.
Die Tafeln werden nach Nutzung gereinigt.

Nach dem Unterricht

Die Stühle werden hochgestellt, wenn anschließend kein Unterricht mehr stattfindet, damit die Räume problemlos gereinigt werden können.
Jede Schülerin und jeder Schüler ist dafür verantwortlich, dass die Räume sauber verlassen werden. Die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer schließen die Klassenzimmer und Fachräume ab.
Beim Verlassen oder Betreten der Schulbusse ist auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten.

Ergänzende Regelungen

Abwesenheit / Entschuldigungen

Kann ein Schüler oder eine Schülerin wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, so ist das Fehlen durch die Eltern am ersten Fehltag morgens telefonisch oder per Mail dem Sekretariat mitzuteilen. Zudem ist eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Entschuldigung beim Wiedererscheinen – spätestens am dritten Fehltag – dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin vorzulegen. Kursstufenschülerinnen und Kursstufenschüler beachten das besondere Entschuldigungsverfahren.

Ist eine Beurlaubung aus wichtigem Grund notwendig, so kann diese für eine einzelne Stunde durch die Fachlehrerin oder den Fachlehrer erteilt werden, eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann beim Klassenlehrer oder bei der Klassenlehrerin, eine längere Beurlaubung beim Schulleiter beantragt werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien ist eine Beurlaubung nur durch den Schulleiter möglich.
Beim vorzeitigen Verlassen des Unterrichts wird ein Laufzettel ausgefüllt, der dann von dem Erziehungsberechtigten unterschrieben wird.
Werden Leistungsnachweise versäumt, regelt die Notenbildungsverordnung das weitere Vorgehen.

Sportunterricht

In der Regel sind die Schülerinnen und Schüler, die entschuldigt nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, im Vormittagsunterricht anwesend.

Unfälle

Unfälle müssen umgehend einer Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet werden.

Verlassen des Schulgeländes

Das Schulgelände darf nur von Oberstufenschülern und Oberstufenschülerinnen ohne Einwilligung der Eltern verlassen werden.

Nachwort

Nicht alle Vorgänge und Ereignisse des Schulalltags können oder müssen geregelt werden. Konflikte und Zweifelsfragen werden unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen und im Sinne unserer Leitlinien geklärt.

– von der Schulkonferenz am 28. Juli 2014 angenommen –